Jedes Messgerät hat Abweichungen.
Um diese Abschätzen zu können, existieren zu jedem Koordinatenmessgerät Angaben zur Anzeigeabweichung eines KMG E nach DIN ISO 10360-2.
Die Anzeigeabweichung eines KMG wird in Form einer Formel angegeben: E = k1 + 1/k2 * L, wobei L die zu messende Länge ist.
Die bei den Annahmeverfahren überprüften Eigenschaften des KMG sind:
die Antastabweichung P und die Anzeigeabweichung E für Längenmessungen.
Angegeben werden jeweils die höchstzulässigen Abweichungen PMPE bzw. EMPE
MPE: englisch, heißt „Maximum Permissible Error”, .zu deutsch: „höchster erlaubter Fehler“
Mit der Antastabweichung P wird im wesentlichen das Verhalten des Tast- oder Sensorsystems beschrieben.
Vom Hersteller wird der höchstzulässige Wert der Antastabweichung PMPE angegeben.
Sie ist ein einziger Wert.
Gibt ein Hersteller z.B. für PMPE = 2 µm an, dann ist die Antastabweichung maximal 2 µm.
Bei der Annahmeprüfung darf dieser Wert also nicht überschritten werden.
Ein Beispiel: k1 = 2 µm, k2 =400mm/µm, die zu messende Länge L = 200 mm.
Dann ist die Anzeigeabweichung E = 2 µm+200/400 µm = 2,5 µm.
Das bedeutet, dass alle gemessenen Werte mit einer Anzeigeabweichung von maximal 2,5 µm behaftet sind.
Quelle: E-Learning-System AUKOM